Diese Vorlage ist für Sie als Eigentümer, wenn Ihr Darlehen einen festen Zins für mehr als zehn Jahre hat und Sie es vor dem Ende dieser Zinsbindung ablösen wollen. Ein Darlehen mit gebundenem Sollzins können Sie nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Dieses Recht kann der Vertrag weder ausschließen noch erschweren (§ 489 Abs. 4 Satz 1 BGB).
Für die Planung kommt es auf den Tag an, an dem das Geld fließt. Zahlt die neue Bank zu dem Tag aus, zu dem Ihre Kündigung wirkt, oder in den zwei Wochen danach, lösen Sie ein fälliges Darlehen ab. Eine Vorfälligkeitsentschädigung setzt dagegen eine vorzeitige Rückzahlung voraus (§ 502 Abs. 1 Satz 1 BGB). Will die neue Bank vor diesem Tag auszahlen, klären Sie deshalb vorher mit beiden Banken, ob dadurch eine solche Rückzahlung entsteht.
Rechnen Sie zuerst den Tag aus, schreiben Sie dann den Brief und stimmen Sie den Tag der Rückzahlung mit der neuen Bank ab, bevor Sie den Brief absenden. Die Reihenfolge ist wichtig, denn eine Kündigung, auf die das Geld nicht rechtzeitig folgt, gilt als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB).
Den frühesten Kündigungstag bestimmen
- Den Tag heraussuchen, an dem die letzte Teilzahlung des Darlehens auf Ihrem Konto oder beim Bauunternehmen einging.Die zehn Jahre beginnen erst mit dem vollständigen Empfang des Darlehens (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BGB). Wurde in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt, zählt deshalb die letzte Rate. Fragen Sie die Bank schriftlich nach diesem Datum, wenn die Kontoauszüge fehlen, und lassen Sie es sich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
- Prüfen, ob Sie mit der Bank später einen neuen Zinssatz oder eine neue Zeit der Rückzahlung vereinbart haben.Dann tritt der Zeitpunkt dieser neuen Vereinbarung an die Stelle der Auszahlung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BGB). Eine Verlängerung der Zinsbindung, die vor einigen Jahren unterschrieben wurde, verschiebt den Tag also nach hinten. Nach dem Wortlaut zählt der Zeitpunkt der Vereinbarung. Suchen Sie deshalb das Schreiben, mit dem die Vereinbarung zustande kam, und notieren Sie sein Datum. Liegt zwischen der Unterschrift und dem Beginn des neuen Zinses eine längere Zeit, lassen Sie den Tag im Einzelfall prüfen.
- Zu diesem Tag zehn Jahre hinzurechnen. Das Kündigungsschreiben soll frühestens am Tag danach bei der Bank eingehen.Das Gesetz lässt die Kündigung „nach Ablauf von zehn Jahren“ zu. Wurde das Darlehen am 1. März 2015 vollständig empfangen, enden die zehn Jahre mit Ablauf des 1. März 2025 (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB). Ob ein Schreiben, das schon vorher eintrifft, die Frist von sechs Monaten in Gang setzt, ist nicht gesichert. Wer den Ablauf abwartet, vermeidet diesen Streit.
- Vom Tag des Zugangs an sechs Monate weiterrechnen: Das ist der Tag, zu dem die Kündigung wirkt und das Geld zurückfließen muss.Die Kündigung geht der Bank mit dem Zugang zu (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB), von diesem Tag an läuft die Frist. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, und die Frist endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Zugangstag entspricht (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB). Geht das Schreiben etwa am 15. März zu, endet die Frist mit Ablauf des 15. September. Gibt es diesen Tag im letzten Monat nicht, endet sie am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
- Prüfen, ob ohnehin die Zinsbindung früher endet.Endet die Zinsbindung vorher und ist kein neuer Zins vereinbart, können Sie zu ihrem Ende mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dieses Recht steht neben dem Recht nach zehn Jahren. Legen Sie beide Tage nebeneinander und nehmen Sie den, der zu Ihrem Zeitplan passt.
Ihre Daten für das Schreiben
Darlehensnummer und Datum des Darlehensvertrags
Namen aller Personen, die den Vertrag als Darlehensnehmer unterschrieben haben
Anschrift der Bank laut Vertrag oder letztem Schreiben
Tag der vollständigen Auszahlung oder der letzten neuen Vereinbarung
Frühester Tag des Zugangs und Tag, zu dem die Kündigung wirkt
Ablösebetrag, den Sie zu diesem Tag erwarten
Gliederung des Schreibens (Entwurf)
Absender: [Vor- und Nachname aller Darlehensnehmer], [Anschrift]
Empfänger: [Name der Bank], [Anschrift laut Vertrag]
[Ort], [Datum]
Betreff: Darlehen Nr. [Darlehensnummer] vom [Datum des Vertrags], Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren, das Darlehen wurde am [Tag der vollständigen Auszahlung] vollständig ausgezahlt [oder: Die letzte Vereinbarung über den Sollzinssatz oder die Zeit der Rückzahlung wurde am [Datum] getroffen]. Seitdem sind mehr als zehn Jahre vergangen. Hiermit kündige ich das oben genannte Darlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von sechs Monaten zum [Tag, zu dem die Kündigung wirkt], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, zu dem sie wirkt, schriftlich bis zum [Datum]. Teilen Sie mir außerdem den genauen Betrag mit, der zu diesem Tag zur vollständigen Rückzahlung nötig ist.
Die Grundschuld soll nach der Rückzahlung [gelöscht werden / an [Name der neuen Bank] abgetreten werden]. Bitte stellen Sie die dafür nötigen Unterlagen [mir / der Notarin oder dem Notar [Name] / der neuen Bank] gegen Zahlung des Ablösebetrags zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschriften aller Darlehensnehmer]
Absenden und Rückzahlung abstimmen
- Bevor Sie absenden, die Zusage der neuen Bank für die Auszahlung zum Tag, an dem die Kündigung wirkt, schriftlich vorliegen haben.Zahlen Sie den geschuldeten Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag zurück, zu dem die Kündigung wirkt, gilt sie als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB). Das Darlehen läuft dann zu den alten Bedingungen weiter, und eine neue Kündigung setzt eine neue Frist von sechs Monaten in Gang.
- Das Schreiben von allen Darlehensnehmern unterschreiben lassen.Haben mehrere den Vertrag geschlossen, kündigen alle gemeinsam und unterschreiben das Schreiben. So stellt sich die Frage nicht, ob die Erklärung einer Person allein genügt.
- Den Zugang beweisbar machen, etwa durch Einwurf-Einschreiben oder Übergabe in der Filiale gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie.Vom Tag des Zugangs an läuft die Frist von sechs Monaten (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bewahren Sie den Beleg mit der Kopie des Schreibens auf. Ob der Vertrag eine Form oder einen Weg für die Kündigung vorschreibt, steht meist im Abschnitt zur Kündigung. Halten Sie sich daran, und wählen Sie für den Nachweis einen Brief mit Beleg statt einer E-Mail.
- Der neuen Bank eine Kopie der Kündigung und der Bestätigung der alten Bank schicken.Die neue Bank braucht den Ablösebetrag auf den Tag genau und den Tag, an dem die Kündigung wirkt. Erst damit kann sie die Auszahlung auf diesen Tag legen und mit der bisherigen Bank den Übergang oder die Löschung der Grundschuld vorbereiten.
- Bestätigt die alte Bank nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist, schriftlich nachfragen.Das Recht zur Kündigung nach zehn Jahren kann im Vertrag weder ausgeschlossen noch erschwert werden (§ 489 Abs. 4 Satz 1 BGB). Für den Zugang Ihrer Kündigung kommt es auf eine Bestätigung nicht an. Die Bestätigung dient Ihrem Nachweis und der Planung der neuen Bank.
Wichtig- Haben mehrere Personen das Darlehen aufgenommen, steht der Brief in der Mehrzahl und alle unterschreiben.
- Die Vorlage gilt für Darlehen mit gebundenem Sollzins. Für ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz gilt statt dessen eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die Sie an jedem Tag beginnen lassen können (§ 489 Abs. 2 BGB). Hat ein Förderdarlehen eigene Bedingungen zur Laufzeit und Rückzahlung, lesen Sie dort den Abschnitt zur Kündigung und lassen im Einzelfall prüfen, wie er sich zu § 489 BGB verhält.
- Das Gesetz erlaubt, ganz oder teilweise zu kündigen (§ 489 Abs. 1 BGB). Ob die Kündigung im Ganzen sinnvoll ist oder ob nur ein Teil gekündigt wird, hängt von Ihrem Sachverhalt ab und wird im Einzelfall geprüft.
Bitte beachten: Diese Seite beschreibt übliche Abläufe. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem Fall.
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